Homöopathische Spinnengifte (Regutumoral / Tarantula)



WICHTIG: Bei Erkrankungen der Tiere bitte SOFORT den Tierarzt aufsuchen!

Dieser Text soll der Information dienen, ist aber keine Behandlungsanleitung.
Ich habe lediglich die Ergebnisse von meinen Recherchen hier zusammengetragen.


Wie man u.a. an den Quellenangaben sehen kann, habe ich im Internet gesucht, die Meinungen und Erfahrungen von Tierhaltern, Züchtern, Tierärzten und Heilpraktikern, meine eigenen Erfahrungen sowie den Inhalt einiger Bücher zu einem (wie ich hoffe) einigermaßen verständlichen Text verarbeitet. Trotz sorgfältiger Nachforschungen kann ich jedoch keine Garantie auf Richtigkeit geben
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REGUTUMORAL vet. Lösung
Hersteller: Biokanol Pharma GmbH
Apothekenpflichtiges Tierarzneimittel
Mischung flüssiger Verdünnungen
Zum Sprühen


Zusammensetzung:

10 ml (9,8 g) Mischung enthalten:

Arzneilich wirksame Bestandteile:
* Pyrogenium Dil. D 8 -> 1,71 g
* Tarantula cubensis Dil. D 10 -> 1,71 g

Sonstige Bestandteile:
* Gereinigtes Wasser
* Enthält 18 Vol. % Alkohol (Ethanol)


Wirkstoffe:

Pyrogenium-Nosode, Eurypelma spinicrus


Anwendungsgebiete:

Für Tiere / Heimtiere (Meerschweinchen, Chinchilla, Kleinnager, Ziervögel, Papageien, Reptilien)

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den veterinär-homöopathischen Arzneimittelbildern ab.
Auszug aus den geprüften Arzneimittelbildern der Inhaltsstoffe:

Dosierung und Art der Anwendung:

Nach Absprache mit dem Tierarzt wird Regutumoral normalerweise wie unten folgt dosiert:
Je nach Größe Ihres Tieres erhalten Meerschweinchen, Chinchilla, Kleinnager 2 x täglich 2 Sprühstöße.
Diese kann man über das Futter oder direkt ins Maul geben.


Dauer der Anwendung:

Nach Absprache mit dem Tierarzt kann die Anwendung beendet werden, wenn die für das Arzneimittelbild relevanten Symptome nicht mehr auftreten. Bei Leukose bzw. anderen Tumoren kann das Mittel aber auch bis ans Lebensende verabreicht werden.


Nebenwirkungen:

Bei der Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln kann es zur homöopathischen Erstreaktion kommen, was mit der zeitweisen Verschlimmerung von Symptomen einhergeht. Diese Erscheinung ist unbedenklich und bedeutet in der Regel keine Verschlimmerung des Krankheitsverlaufes.
Im Zweifelsfall ist der behandelnde Tierarzt zu konsultieren.
Falls Sie eine Nebenwirkung bei Ihrem Tier feststellen, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt ist, teilen Sie diese bitte Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.


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Tarantula-logoplex®
Hersteller: ZIEGLER GmbH (Homöopathika ad us. vet.)
Apothekenpflichtiges Tierarzneimittel
Flüssige Verdünnung zur Injektion


Zusammensetzung:

Wirkstoffe pro 10g (= 10ml):
Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke


Anwendungsgebiete:

Homöopathisches Arzneimittel für Tiere.

Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Vor der Anwendung sollte eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.


Dosierung und Art der Anwendung:

Zur subkutanen Injektion durch den Tierarzt!
Kleine Heimtiere bekommen i.d.R. 0,2 ml / kg KGW injiziert.


Dauer der Anwendung:

Nach Absprache mit dem Tierarzt kann die Anwendung beendet werden, wenn die für das Arzneimittelbild relevanten Symptome nicht mehr auftreten. Bei Leukose bzw. anderen Tumoren kann das Mittel aber auch bis ans Lebensende verabreicht werden.


Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:

Eine Injektion dieses Arzneimittels sollte nur von Tierärzten oder anderen Personen durchgeführt werden, die die jeweilige Injektionstechnik sicher beherrschen. Unsachgemäß durchgeführte Injektionen können zu bleibenden Schäden bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen führen. Nach der Applikation ist das Tier über einen angemessenen Zeitraum zu beobachten, um bei Anzeichen einer anaphylaktischen Reaktion sofort therapeutische Maßnahmen ergreifen zu können. Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schweren Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.


Nebenwirkungen:

Bei der Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen.
Falls Sie eine Nebenwirkung bei Ihrem Tier / Ihren Tieren feststellen, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt ist, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.





Ich möchte noch einmal drauf hinweisen, dass dieser Text keine Anleitung zu einer Therapie sein soll. Bitte besprecht alles, was Ihr unternehmt mit Euren Tierärzten!!!


© H. Appelhagen (25.09.2013)



Quellen:



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